Arbeitsvermittlung für Selbständige

Selbständige

Förderung von Existenzgründern und Selbständigen

Fördermöglichkeiten für Selbständige

Zur Unterstützung eines tragfähigen Gründungsvorhabens oder einer bestehenden hauptberuflichen Selbständigkeit können Sie für die Anschaffung von notwendigen Sachgütern ein zinsloses Darlehen und/oder einen Zuschuss erhalten, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet werden kann.

Eine weitere Fördermöglichkeit für hauptamtlich Selbständige ist die Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten durch geeignete Dritte, wenn dies für die weitere Ausübung oder eine Neuausrichtung Ihres selbständigen Unternehmens erforderlich ist und wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit überwunden oder reduziert werden kann. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Auch bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus können Sie Einstiegsgeld erhalten, wenn mit den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit künftig beendet werden kann. Voraussetzung ist, dass Sie vorher arbeitslos waren und das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist

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