Die Leistungsabteilung im Jobcenter Landkreis Neuwied

Aufgaben der Leistungsabteilung


Zur Hauptaufgabe der Leistungsabteilung gehört die Berechnung der Ihnen monatlich zustehenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Hier dreht sich alles ums Geld.

Natürlich ist kein Leistungsfall wie der Andere, sodass eine Berechnung immer individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (hier vor allem Einkommen, Vermögen, usw.) erfolgt. Daher ist es umso wichtiger, alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, umgehend dem für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter mitzuteilen.

Die Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag gewährt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt dabei im Voraus.

Die Leistungen nach dem SGB II umfassen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt (z. B. für eine kostenaufwendigere Ernährung)
  • Kosten der Unterkunft (inkl. Heizkosten und Nebenkosten), soweit diese angemessen sind
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (Pauschalen zur Anschaffung von Schulbedarf**)
  • einmalige Leistungen (z. B. Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt)

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vor Ort rund um die Leistungen nach dem SGB II. Das Beratungsangebot ist selbstverständlich kostenlos.


* nähere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Bürgergeld

** andere Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhalbe sind bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung Neuwied  zu beantragen

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