Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung die Brücke zur Berufsausbildung

Was ist eine Einstiegsqualifizierung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. 
Die EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG). Beispiele finden Sie auf den Internetseiten der Kammern.

Vorteile für Unternehmen

Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Sie haben die Möglichkeit, die EQ-Teilnehmerin bzw. den EQ-Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen. Wenn Sie bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben.
Eine Substitution von Ausbildung durch EQ darf aber nicht stattfinden.

  • ZIELGRUPPEN
        1. Bewerber/innen auf Ausbildungsstellen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
        2. Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
        3. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

      Bewerber/innen über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
      Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.
    1. Beginn der Förderung

      Die Förderung beginnt frühestens ab dem 01. Oktober.  Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 01. August ist für die Bewerber/innen aus früheren Schulentlassjahren, sog. "Altbewerber", Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich.

    2. Vertragsverhältnis

      Zwischen Arbeitgeber und EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG geschlossen. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.

    3. Vergütung und Sozialversicherung

      VERGÜTUNG

      Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und den EQ-Teilnehmenden vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Das Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 231 Euro monatlich (Stand 08/2016).


      SOZIALVERSICHERUNG

      Eine EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber durch das Jobcenter einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Beitrag konstant.

    4. Berufsschule und ausbildungsbegleitende Hilfen

      BERUFSSCHULE

      Zur Vervollständigung der EQ soll die Teilnahme an der Berufsschulfachklasse für den gewählten Ausbildungsberuf erfolgen, da dies die Übernahmechancen in Ausbildung verbessert und so die EQ ggf. auf die anschließende Ausbildungszeit angerechnet werden kann. 

      AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN

      Für die EQ-Teilnehmenden können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden. 

    5. So bereiten Sie als Arbeitgeber eine Einstiegsqualifizierung vor

      • Legen Sie zuerst Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien für die Teilnehmenden fest.

      • Melden Sie dann das offenen Angebot an Ihre Kammer und das Jobcenter. Der zuständige Ansprechpartner gibt Ihnen Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.

      • Bitte fordern Sie Ihre EQ-Interessenten auf, sich mit dem für sie zuständigen persönlichen Ansprechpartner/in in der Arbeitsvermittlung in Verbindung zu setzen, damit die persönlichen Voraussetzungen geprüft werden können.

      • Melden Sie Ihre EQ-Teilnehmer an der Berufschule an, damit sie ab Beginn der EQ an der Fachklasse für den gewählten Ausbildungsberuf teilnehmen können.

      • Stimmen Sie mit dem Jobcenter ab, ob ausbildungsbegleitende Hilfen erforderlich sind und gefördert werden können.

      • Schließen Sie vor Beginn der Maßnahme mit den EQ-Teilnehmern einen EQ-Vertrag. Musterverträge erhalten Sie direkt bei Ihrer Kammer oder im Internet. Eine Kopie des EQ-Vertrages leiten Sie bitte an Ihre Kammer weiter.

      • Stellen Sie den Antrag auf Zuschuss zur EQ-Vergütung vor Beginn des Praktikums bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

      • Anschließend erfolgt die Anmeldung der EQ-Teilnehmenden bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft.

    6. Weiterer Ablauf der Einstiegsqualifizierung

          • Das Jobcenter erstattet den Zuschuss monatlich nachträglich.

          • Während der EQ prüfen Sie, ob die EQ-Teilnehmenden für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen in Frage kommen. Falls eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten alle Beteiligten zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.

          • Im Falle einer Übernahme in Ausbildung klären Sie mit der Kammer die Fragen einer möglichen Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.

          • Zum Abschluss der EQ stellen Sie den EQ TEilnehmenden ein Zeugnis aus, in dem Sie die Vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigen. 

          • In Absprache mit den Teilnehmenden reichen Sie das Zeugnis bei der Kammer ein und beantragen ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte EQ.

          • Bitte übermitteln Sie sptestens zwei Monate nach Beendigung der EQ die Nachsweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und eine Kopie des von Ihnen ausgestellten Zeugnisses an das Jobcenter.

          Sowohl Ihre Kammer als auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Einstiegsqualifizierung.


        Sie haben einen EQ-Teilnehmer oder EQ-Teilnehmerin gefunden?

        Bitte nehmen Sie Kontakt mit Frau Simonis-Schultheiss 02644 - 6039 - 213 oder Ihrem/-r Ansprechpartner/in im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf, gerne auch unter der Servic-Rufnummer 0800 - 4 5555 20.

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