Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Die EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG). Beispiele finden Sie auf den Internetseiten der Kammern.
Vorteile für Unternehmen
Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Sie haben die Möglichkeit, die EQ-Teilnehmerin bzw. den EQ-Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen. Wenn Sie bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben.
Eine Substitution von Ausbildung durch EQ darf aber nicht stattfinden.
Sie haben einen EQ-Teilnehmer oder EQ-Teilnehmerin gefunden?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Frau Simonis-Schultheiss 02644 - 6039 - 213 oder Ihrem/-r Ansprechpartner/in im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf, gerne auch unter der Servic-Rufnummer 0800 - 4 5555 20.