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Teilzeitausbildung

 

Was ist eine Teilzeitausbildung und für wen kommt sie in Frage?

Bestimmte Lebensumstände führen manchmal dazu, dass ausbildungswillige junge Menschen eine Berufsausbildung nicht in Vollzeit absolvieren können – wenn bei-spielsweise ein eigenes Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger zu betreuen ist. Junge Menschen, die ihr Ausbildungsverhältnis aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit unterbrochen haben und den Wiedereinstieg planen, aber auch die-jenigen, die während oder nach der Schulzeit Eltern wurden bzw. in Pflege einge-bunden waren, erhalten so die Chance auf eine Ausbildung. Auch für Menschen mit Behinderung kann eine Teilzeitausbildung in Frage kommen.

Welche Ausbildungsmodelle gibt es?

Die Stundenzahl einer Teilzeitausbildung liegt zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Sie kann in zwei Varianten gestaltet werden:

  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden. Dieses Modell ist der Regelfall.
  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 20 Wochenstunden.

Was ist zu beachten?

  • Betriebe, die in Teilzeit ausbilden wollen, müssen alle Anforderung für eine Vollzeitausbildung erfüllen (ausreichend geschultes Personal, Abdecken aller Fachbereiche des Ausbildungsberufs, …).

  • Ausbildungsbetrieb und Azubi einigen sich auf eine Wochenstundenzahl zwischen 20 und 30. Sie überlegen gemeinsam, zu welchen Zeiten die Arbeits-stunden abgeleistet werden (vormittags, nachmittags, Arbeitszeitkonto, ...).

  • Dem Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz beigefügt, in dem die Teilzeitvereinbarung schriftlich fixiert wird.
  • Die Berufsschule sollte über das gewählte Ausbildungsmodell informiert wer-den.
  •  Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit.

Welche Vorteile hat eine Teilzeitausbildung für das ausbildende Unternehmen?

  • Die Auszubildenden können passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden. Wann sie ihre Ausbildungszeit ableisten, sprechen Unternehmen und Azubi in-dividuell miteinander ab.

  • Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit oder Pflegetätigkeit unterbro-chen wurde, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Gut ausgebildetes Personal und bereits geleistete Investitionen bleiben dem Unternehmen erhalten.
  • Der Ausbildungsbetrieb profitiert zudem von dem hohen Maß an Verantwor-tungsbewusstsein und Organisationstalent, über das junge Eltern aufgrund ihrer familiären Rolle verfügen.
  • Unternehmen, die bereits in Teilzeit ausbilden, bestätigen eine weitaus höhere Motivation und Zuverlässigkeit ihrer Auszubildenden. Auch wird die betriebliche Bindung bei Teilzeitauszubildenden besonders hoch eingeschätzt.

  • Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung trägt. Für Betriebe ist diese Form der Ausbildung ein klarer Wettbewerbsvorteil und nicht zuletzt auch ein Imagegewinn.



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