Pfändungsschutz von Sozialleistungen
Sozialleistungen, und damit auch
die Leistungen nach dem SGB II (seit Januar 2023: Bürgergeld), sind nur über ein Pfändungsschutzkonto vor einer Pfändung geschützt. Das Jobcenter Landkreis Neuwied arbeitet eng mit den lokalen
Schuldnerberatungsstellen zusammen. In Abstimmung mit unseren
Kooperationspartnern empfehlen wir Ihnen folgende Informationsquellen:
Link der Bundesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB), wenn Sie aktuell
von einer Schuldenproblematik betroffen sind oder sich vorsorglich informieren
möchten:
Meine-Schulden.de (P-Konto)
Im
Neuantragsverfahren empfehlen wir Ihnen die Informationsbögen der Landesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung in Hessen e.V.:
Schuldnerberatung Hessen e.V. (Infomationsmaterial)
Die Bescheinigung zur Einrichtung eines
Pfändungsschutzkontos erhalten Sie von folgenden Stellen:
-
Arbeitgeber
-
Familienkassen
-
Sozialleistungsträger (einschließlich Jobcenter)
-
Rechtsanwälte und
- anerkannte
Schuldnerberatungsstellen