Die Leistungsabteilung im Jobcenter Landkreis Neuwied

Pfändungsschutz von Sozialleistungen

Sozialleistungen, und damit auch die Leistungen nach dem SGB II (seit Januar 2023: Bürgergeld), sind nur über ein Pfändungsschutzkonto vor einer Pfändung geschützt. Das Jobcenter Landkreis Neuwied arbeitet eng mit den lokalen Schuldnerberatungsstellen zusammen. In Abstimmung mit unseren Kooperationspartnern empfehlen wir Ihnen folgende Informationsquellen:

Link der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB), wenn Sie aktuell von einer Schuldenproblematik betroffen sind oder sich vorsorglich informieren möchten: 

Meine-Schulden.de (P-Konto)

Im Neuantragsverfahren empfehlen wir Ihnen die Informationsbögen der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen e.V.:

Schuldnerberatung Hessen e.V. (Infomationsmaterial)

Die Bescheinigung zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos erhalten Sie von folgenden Stellen:

-      Arbeitgeber
-      Familienkassen
-      Sozialleistungsträger (einschließlich Jobcenter)
-      Rechtsanwälte und
-      anerkannte Schuldnerberatungsstellen

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: