Datenschutzerklärung
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
SSL-Verschlüsselung
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Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Landkreis Neuwied (im Folgenden „JC“ abgekürzt) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Landkreis Neuwied, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theo Krayer, Engerser Landstraße 36 in 56564 Neuwied.
2. Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters, Frau Annika Hauke, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Landkreis Neuwied, Datenschutzbeauftragte, Engerser Landstraße 36, 56564 Neuwied oder unter folgender E-Mail-Adresse:
3. Verarbeitungszwecke
3.1 Online-Angebot der BA
Das JC nutzt das Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden anonymisierte Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.
3.2 Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das JC verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, der Überwachung der Beitragszahlung, der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Beschäftigtendaten, die die Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern melden müssen, werden u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:
Die Datenverarbeitung durch das JC stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die vorgenannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des JC an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise: Andere Sozialleistungsträger (z.B. DRV, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Schulen, externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Ist eine Forderung des JC (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht. Das JC bewahrt Ergebnisse hieraus maximal 5 Jahre auf.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden von dem JC verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (nur SGB II), Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung (nur SGB II), Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten.
c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit:
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
e) Meldedaten der Arbeitgeber zur Überprüfung von Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung
f) Forschungs- und Statistikdaten (Befragungen und Daten für die Beschäftigtenstatistik)
8. Betroffenenrechte
a) Auskunft
Jedermann hat das Recht, Auskunft zu erhalten, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die bei dem JC verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
9. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
10. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei dem JC beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können gegen die betroffene Person Sanktionen bzw. Sperrzeiten verhängt werden. Dies bedeutet, dass die Leistungen versagt oder entzogen werden.
12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das JC kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter, usw.
13. Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:
Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Grad der Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße. Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag.
14. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecken zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.