- wie wird das einkommen aus einer erwerbstätigkeit bei der bürgergeldberechnung berücksichtigt?
Seit dem 1. Juli 2023 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen erzielen und ergänzend Bürgergeld beziehen, höhere Freibeträge.
Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 556,00 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Außerdem wird seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von den Freibeträgen jedes Einkommen angegeben werden muss.
Eine erste Orientierung kann der Freibetragsrechner geben.
Achtung: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Freibetragsrechner nicht die eigenständige Feststellung der Freibeträge durch das Jobcenter ersetzt.
Der Freibetragsrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann nur durch das zuständige Jobcenter erfolgen.
- Unterschied Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft
Alle Personen, die „unter einem Dach“ zusammenleben, nennt man Haushaltsgemeinschaft. Dies können z. B. Verwandte wie Großeltern oder Tanten und Onkel sein, die zusätzlich bei der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Wohnkosten werden dann auf alle Personen aufgeteilt.
Insbesondere wenn der Wohnraum sehr knapp ist, z. B. in Universitätsstätten und Ballungsräumen mit vielen Zuwanderern, gibt es auch Wohngemeinschaften oder Wohnzweckgemeinschaften, d. h. Menschen, die sonst nichts miteinander zu tun haben, teilen sich aus Kostengründen eine Wohnung.
- Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, haben Sie die Möglichkeit, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu beantragen. Zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid wird automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice versandt.
Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern erfordert einen gesonderten Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.