JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE UNTER 25 JAHRE mit Bürgergeld-Bezug
Sie sind unter 25 Jahre alt und haben noch keinen Schulabschluss, keine abgeschlossene Ausbildung oder keinen Arbeitsplatz?
Dann sind Sie bei uns
richtig! Das Jobcenter Landkreis Neuwied unterstützt alle Jugendlichen und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Jobcenter Bürgergeld beantragen, bei der Ausbildung- und
Arbeitsplatzsuche.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, kommen Sie zu uns!
Unser Beratungsangebot
- Wir beraten Sie bei Ihrer beruflichen Planung, auch wenn Sie keinen Schulabschluss haben
- Wir entwickeln zusammen mit Ihnen berufliche Perspektiven
- Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die passende Fördermöglichkeit
- Sie erhalten Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Wir unterstützen die Kontaktaufnahme zur Berufsberatung und Ausbildungstellenvermittlung der Agentur für Arbeit Neuwied
- Wir fördern auch bei schwierigen Themen die Kontakaufnahme spezieller Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberatung und Suchberatung).
- Förderangebote
Es gibt eine Vielzahl von Förderinstrumenten, die wir Ihnen bei der Arbeits-und Ausbildungsstellensuche anbieten können. Alle Maßnahmen sind so konzipiert, dass die Teilnahme auch in teilzeit möglich ist und für junge Mütter und Väter genutzt werden können.
Förderangebote bei einem Träger
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
- Aktivierungshilfe für Jüngere (z.B. "You2!")
- Fit für den Job und Fit für den Job für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfond
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum/ Probearbeit)
- Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber (EGZ)
- Einzelfallhilfen aus dem Vermittlungsbudget (z.B. Bewerbungskosten, Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch, u.a.)
- Jugendberatungszentrum
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung
- schulische Bildungsangebote
- Sprachförderung
Diese Förderung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und müssen im Vorfeld mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner/ in besprochen, beantragt und durch uns bewilligt werden.
- Die Persönlichen Ansprechparter/ innen
Sie erhalten einen
persönlichen Ansprechpartner/ in für alle vermittlungsrelevanten
Angelegenheiten. Er/ Sie unterstützt Sie bei der Suche nach Ausbildungs- und
Arbeitsstellen. Mit ihm/ mit ihr legen Sie Ihr Ziel fest und besprechen, welche
Integrationsschritte notwendig sind, damit Sie Ihr Ziel erreichen. Über dies
wird mit Ihnen ein Vertrag abgeschlossen, den wir Kooperationsplan nennen. Darin wird festgehalten, welche Förderunterstützung wir bieten
und welche Leistung Sie erbringen.
Neben der Unterstützung
bei der Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche hilft Ihnen der oder die
persönliche Ansprechpartner/ in auch bei der Suche nach qualifizierten
Überbrückungsmöglichkeiten (z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,
Aktivierungshilfen, Einstiegsqualifizierungen, u.ä.).
- Die Jobbörse
Sie können über die Jobbörse der Arbeitsagentur auch selbst gezielt nach Arbeits-und Ausbildungstellen suchen, Ihr eigenes Profil einstellen und sich online bewerben.
Benutzername und Kennwort erhalten Sie von Ihrem Persönlichen Ansprechpartner/ in oder Fallmanager/ in