Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.

Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.

Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: